Im Europäischen Parlament sitzen 720 Abgeordnete aus 27 EU-Mitgliedsstaaten. Die Anzahl der Sitze pro Land richtet sich nach der Bevölkerungsgröße. Deutschland hat mit 96 Sitzen den größten Anteil. Es ist mit knapp 84 Millionen Einwohner*innen das bevölkerungsreichste Land in der EU. Eine gewählte Person vertritt dabei 879.000 Bürger*innen.

In etwa der Hälfte der EU-Staaten gibt es für die Europawahl keine Sperrklausel für kleine Parteien. Sie können ohne eine festgelegte Prozenthürde einen Platz im EU-Parlament bekommen. So haben bei der Wahl am 9. Juni 2024 drei deutsche Parteien mit jeweils 0,6 Prozent der Stimmen einen Sitz im EU-Parlament erhalten.

 

Fraktionen-und-Parteien-im-EU-Parlament

Fraktionen im EU-Parlament

Im Parlament schließen sich Abgeordnete mit gleichen politischen Zielen zu Fraktionen zusammen. Hier werden politische Ziele formuliert, die im Sinne der EU sein sollen und nicht primär im Interesse der einzelnen Mitgliedsstaaten. Eine Fraktion muss aus mindestens 23 Abgeordneten aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten bestehen, also aus mindestens sieben Ländern.

Bei Abstimmungen herrscht keine Fraktionsdisziplin, die Abgeordneten können theoretisch so abstimmen, wie sie es für richtig halten. In der Realität stimmen Fraktionen aber häufig einheitlich ab, weil sie sich vorher lange über das jeweilige Thema ausgetauscht und einen Konsens erreicht haben.

Die Organe der Europäischen Union

Das Europäische Parlament genehmigt unter anderem den EU-Haushalt und kontrolliert die anderen Organe der EU: die EU-Kommission und den Rat der Europäischen Union. Es wird alle fünf Jahre gewählt.

Die Kommission der EU ist die europäische Regierung mit der aktuellen Vorsitzenden Ursula von der Leyen. Die Vorsitzende erstellt eine Liste von Kommissionsmitgliedern, die den Ministern in einer Regierung entsprechen. Aus jedem der 27 Länder stammt ein Kommissionsmitglied und ist verantwortlich für einen thematischen Schwerpunkt.

Den Rat der Europäischen Union ebenfalls aus je einer Vertretung der 27 Mitgliedsstaaten. Hier handelt es sich um die in den Ländern amtierenden Regierungschef*innen oder je nach Thema die entsprechenden Minister*innen. Im Europäischen Rat werden vor allem Grundsatzfragen diskutiert und die Weiterentwicklung der EU besprochen.

Aufgaben des EU-Parlaments

Die Hauptaufgabe des Europäischen Parlaments ist es, mit dem Rat der EU gemeinsam über neue Gesetze zu entscheiden. Dabei hat das EU-Parlament im Gegensatz zum Deutschen Bundestag kein Vorschlagsrecht. In der EU bringt die Kommission Gesetzesvorschläge ein, die dann von den Abgeordneten des Parlaments gemeinsam mit dem Rat der EU diskutiert werden. Erst bei einer Übereinkunft kann ein Gesetz dann beschlossen werden.

Wer ist wahlberechtigt?

In Deutschland sind alle ab dem Alter von 16 Jahren wahlberechtigt, wenn sie mindestens seit drei Monaten in der Europäischen Union sind und in Deutschland wohnen. Außerdem ist eine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft nötig. Bürger*innen mit dem Pass eines Landes außerhalb der EU sind nicht wahlberechtigt.