Schwanger im Studium? Was würdest du tun?
Diese Stellen bieten Hilfe für werdende Eltern
Die Sozialberatungsstelle des Freiburger Studentenwerks informiert vor und nach der Geburt. Geklärt werden Fragen zu staatlichen Leistungen wie Kinder-, Mutterschafts-, Eltern- und Wohngeld sowie Angelegenheiten rechtlicher oder sozialer Art. Auch beim Thema Unterhaltszahlungen ist die Sozialberatungsstelle ein Ansprechpartner. Profamilia oder kirchliche Träger wie die Diakonie informieren ebenfalls rund ums Elternwerden.
Wenn aus dem “Was wäre wenn?” Realität wird
Tabea S. ist kurz nachdem Abitur schwanger geworden. Zwei Jahre später hat sie sich eingeschrieben, um zu studieren. Die heutige Mutter eines achtjährigen Sohns berichtet über ihre Erfahrungen als Studierende mit Kind.
Welche Finanzhilfen gibt es?
Ab der 13. Schwangerschaftswoche können schwangere Studierende einen Antrag auf Mehrbedarfszuschlag (monatlich 75 Euro) bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit stellen. Einmalige Zahlungen können bewilligt werden für: Umstandskleidung (206 Euro), Babyerstausstattung (311 Euro), Kinderwagen sowie Kinderbett (jeweils 100 Euro) und Hochstuhl (15 Euro).
Bei der zuständigen Familienkasse kann für jeden Spross ein Kindergeld von monatlich mindestens 219 Euro beantragt werden. BAföG-Beziehende erhalten pro Kind einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Eltern mit geringem Einkommen erhalten jeden Monat 185 Euro. Wegfallende Unterhaltszahlungen werden vom Jugendamt durch einen sogenannten Unterhaltsvorschuss aufgefangen. Dieser beträgt für Kinder bis fünf Jahre monatlich 174 Euro.
Wer bietet Kinderbetreuung an?
Kleinkinder ab dem dritten Lebensmonat können die Kindertagesstätte des Studierendenwerks besuchen. Die monatlichen Beiträge (mindestens 177 Euro) orientieren sich an den Gebühren, die für die aktuell 22 Kindertagesstätten der Stadt Freiburg gelten. Ein Platz in den Kitas der Evangelischen sowie Pädagogischen Hochschule Freiburg kostet ebenfalls monatlich mindestens 177 Euro.
Für Eltern, die in der Studentensiedlung am Seepark (StuSie) wohnen, steht halbtags oder nach Vereinbarung eine Erzieherin bereit. Die Kosten belaufen sich auch hier monatlich auf 177 Euro. Wer kurzfristig einen Babysitter braucht, kann sich auf der entsprechenden Börse des Studierendenwerks umtun. Die Vergütung wird zwischen Babysitter und den Eltern vereinbart.
Unter welchem besonderen Schutz stehen schwangere Studierende in der Uni?
Laut Mutterschutzgesetz sind schwangere Studierende in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung von Pflichtveranstaltungen sowie Studien- und Prüfungsleistungen befreit. Bis zu zwölf Wochen nach der Geburt können Mütter Präsenzveranstaltungen fernbleiben. In Klausuren haben stillende Studierende das Recht auf eine Pause. Die Prüfungszeit wird entsprechend der Stillpause verlängert.
Weitere Informationen:
Eine Gemeinschaftsproduktion von Daniela N’Sougan und Joelle N’Sougan im Rahmen des Seminars „Einführung in den crossmedialen Journalismus“ für Studierende der Medienkulturwissenschaft.
Seminarleitung, Redaktion: Ada Rhode, Karsten Kurowski, Philip Thomas