Was & wer wird gewählt?
StuRa–Wahlen
Der Studierendenrat, kurz StuRa, ist das Legislativ-Organ der Verfassten Studierendenschaft. Im StuRa wird über Grundpositionen der Studierendenschaft verhandelt. Der StuRa wählt auch den AStA – den Allgemeinen Studierendenauschuss – ist also die Exekutive und verwaltet Gelder für studentischen Gruppen und Projekte.
Im Studierendenrat sind die 34 Fachbereiche und 10 direktgewählte Abgeordnete der Initiativen vertreten. Dieser trifft sich einmal in der Woche am Dienstag um 18 c.t..
Bei der StuRa-Wahl werden sowohl die Vertreter*innen der Fachbereiche, als auch die Abgeordneten der Initiativen gewählt.
Fachbereiche
Themen und Abstimmungen aus den StuRa-Sitzungen tragen die Vertreter*innen in ihren Fachbereich. Diese tauschen sich aus und stimmen dann aktuelle Anträge ab und die StuRa–Vertreter*innen des Fachbereiches tragen die Entscheidungen aus der Sitzung dann in die nächste StuRa-Sitzung. Ihr Mandat ist imperativ, das heißt, sie sind dazu verpflichtet so abzustimmen, wie ihr Fachbereich, das entschieden hat. Jeder Fachbereich hat eine Stimme, das Stimmgewicht variiert je nach Studierendenzahl des Fachbereichs zwischen 2 bis 4.
Bei der anstehenden Wahl wählen die Studierenden eine*n Vertreter*in ihres eigenen Fachbereiches. Sie haben dazu eine Stimme zur Verfügung.
Initiativen
Die Initiativen sind fachbereichsübergreifend und oft einer politischen Partei nahe. Auch sie treffen sich meist einmal die Woche und besprechen unter anderem die Abstimmungen des StuRas. Die Abgeordneten der Gruppe tragen ihre Abstimmungen in den StuRa. Die Abgeordneten der Initiativen haben eine Stimme und ein Stimmgewicht von 1.
Bei der Wahl werden 10 Abgeordnete der Initiativen gewählt. Die Studierenden haben 10 Stimmen, die sie vergeben können. Dabei ist es möglich alle Stimmen einer Person zu geben oder aber auch zum Beispiel die Stimmen über mehrere Personen von verschiedenen Listen zu verteilen. Die Initiativen, die dieses Jahr antreten, sind: Campus Grün, die Juso – Hochschulgruppe, Die Mitte und die Volt – Hochschulgruppe.
Uniwahlen
Bei den Uniwahlen wählen die Studierenden die studentische Vertreter*innen für den Senat und die Fakultätsräte.
Senat
Der Senat ist eines der beiden höchsten beschlussfassenden Gremien der Universität. Ihm obliegt die Genehmigung von Berufungen, von Strukturentscheidungen, Änderungen von Satzungen und Prüfungsordnungen sowie die Bestätigung der Wahl von Kanzler*in und Rektoratsmitglieder. Neben den Dekan*innen, den professoralen Mitgliedern, den Mitgliedern aus Administration und Technik und dem Mittelbau, dem Rektorat und der Gleichstellungsbeauftragten gibt es auch fünf studentische Senator*innen.
Bei der Wahl der studentischen Vertreter*innen im Senat haben die Studierenden 5 Stimmen zur Verfügung. Die Listen, die dieses Jahr antreten, sind: das Bündnis Verfasste Studierendenschaft (BVS), Juso – Hochschulgruppe, CampusGrün, Campus Mitte.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen der Bildung, der Struktur, der Fakultät und ihrer Finanzierung und entscheidet über die Neueinrichtung beziehungsweise Schließung von Studiengängen. Auch berät der Fakultätsrat, wie sich der Fakultätsvorstand im Senat positionieren soll. Es gibt Fakultätsräte, aber auch Große Fakultätsrate. Die Anzahl der studentischen Mitglieder variiert je nach Typ.
Bei der Wahl wählen die Studierenden Vertreter*innen für den zu ihrer eigenen Fakultät gehörenden Fakultätsrat. Dabei haben sie 3 oder 6 Stimmen zur Verfügung.