Die neue Regelung ermöglicht im Einzelnen:
-Aufenthalt zu Lernzwecken in den Lesesälen 1–4
-Nutzung der Lesesaal-Bestände
-Bestellung und Nutzung der nur in den Lesesaal entleihbaren Literatur
-Nutzung der Scan- und Kopiergeräte
-Nutzung des Sonderlesesaales (Öffnung Mo–Fr 9–12, 14–17 Uhr)
Anmeldung unter: sls@ub.uni-freiburg.de
Die Voraussetzungen für einen Zugang sind:
-Ermöglichen der Kontaktnachverfolgung durch Auslesen der UniCard beim Zugang und Ausfüllen des Formulars zur Datenerhebung
-Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, auch am Arbeitsplatz. Alternativ können FFP2-Masken (oder vergleichbare) getragen werden.
-Einhalten der üblichen Abstandspflichten und Hygieneregeln